Autor: Stephan Schröder |
Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht - in Abgrenzung zu einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - nur dann, wenn die Verbindung der Beteiligten auf Dauer angelegt ist und eine gleichgelagerte Beziehung zu weiteren Personen ausschließt (OLG Nürnberg, Urt. v. 11.03.2009 - 4 U 1624/08, SP 2009,
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