Allgemeines zu Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Autor: Stephan Schröder

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft besteht - in Abgrenzung zu einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft - nur dann, wenn die Verbindung der Beteiligten auf Dauer angelegt ist und eine gleichgelagerte Beziehung zu weiteren Personen ausschließt (OLG Nürnberg, Urt. v. 11.03.2009 - 4 U 1624/08, SP 2009, 179), wenn eine stabile und dauerhafte Partnerschaft mit einem gemeinsamen Wirtschaften und Haushalten besteht (LG Offenburg, Urt. v. 08.10.2014 - 2 O 169/14, SVR 2015, 383).