1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 19.02.2020 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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