Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 12.05.2016, Az.
Die Beklagte wird verurteilt,
a)ein Angebot auf Abtretung der zugunsten der Beklagten in Abteilung II, lfd. Nr. 2 und Abteilung III, lfd. Nr. 1 und 2 des Grundbuches von, Blatt, Bestandsverzeichnis, in Höhe von 30.000 € bestellten Buchgrundschuld abzugeben und
b)ein Angebot auf Rückabtretung aller in der Abtretung vom 10.9.2007 genannten gegenwärtigen und zukünftigen Mietzinsforderungen und sonstigen Zahlungsansprüche gegen Mieter des Objekts an die Klägerin abzugeben, Zug-um-Zug gegen Zahlung der Klägerin in Höhe von 21.089,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5,12% aus 10.489,69 € seit 24.10.2017.
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