OLG Dresden - Beschluss vom 28.08.2023
4 U 1107/23
Normen:
VVG § 203 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Leipzig, - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 2662/22

Anforderungen an den Inhalt eines Beitragsanpassungsschreibens in der privaten Krankenversicherung

OLG Dresden, Beschluss vom 28.08.2023 - Aktenzeichen 4 U 1107/23

DRsp Nr. 2023/12810

Anforderungen an den Inhalt eines Beitragsanpassungsschreibens in der privaten Krankenversicherung

1. Die formelle Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung erfordert neben der Angabe der Rechnungsgrundlage die Mitteilung, dass ein vorab festgelegter Schwellenwert überschritten ist. Ob die Abweichung sich im Rahmen eines tariflichen Schwellenwertes bewegt oder auch der gesetzliche Schwellenwert betroffen ist, braucht nicht angegeben zu werden. 2. Wird erstinstanzlich die Rüge der materiellen Unwirksamkeit einer Beitragsanpassung fallengelassen, kann im Berufungsverfahren nicht mehr bestritten werden, dass der auslösende Faktor für eine Beitragsanpassung den maßgeblichen Schwellenwert überschritten hat.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Der Kläger hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Er sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 17.10.2023 wird aufgehoben.

4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.467,57 EUR festgesetzt.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 5;

Gründe: