OLG München - Endurteil vom 13.05.2020
10 U 6505/19
Normen:
AKB Nr. A.2.2.2.2;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 11.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 3203/18

Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls in der Kfz-Kaskoversicherung

OLG München, Endurteil vom 13.05.2020 - Aktenzeichen 10 U 6505/19

DRsp Nr. 2020/8362

Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls in der Kfz-Kaskoversicherung

Der von dem Versicherungsnehmer zu führende Nachweis des Versicherungsfalls in der Kfz-Kaskoversicherung, nämlich eines Unfalls gem. § A.2.2.2.2 AKB, ist nicht gelungen, wenn die Unfalldarstellung des Versicherungsnehmers in der mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren mit dem bisherigen Vorbingen der ersten Instanz und auch in der Schadensanzeige gegenüber dem Versicherer nicht in Einklang zu bringen ist, sondern vielmehr eine Anpassung an die Ausführung eingeholter Sachverständigengutachten darstellt.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers vom 15.11.2019 gegen das Endurteil des LG München I vom 11.10.2019 (Az. 25 O 3203/18) wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3.

Das vorgenannte Urteil des Landgerichts sowie dieses Urteil sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

4.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AKB Nr. A.2.2.2.2;

Entscheidungsgründe

A.

Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird abgesehen (§§ 540 II, 313 a I 1 ZPO i. Verb. m. § 26 Nr. 8 EGZPO).

B.

Die statthafte sowie form- und fristgerecht eingelegte und begründete, somit zulässige Berufung hat in der Sache keinen Erfolg.

I.