KG - Beschluss vom 05.02.2021
6 U 68/19
Normen:
VVG § 1 Abs. 1; AKB A.2.2.4; ZPO § 286; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 16.04.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 45 O 6/18

Anforderungen an den Nachweis eines nächtlichen Zusammenstoßes eines Pkw mit einem Tier

KG, Beschluss vom 05.02.2021 - Aktenzeichen 6 U 68/19

DRsp Nr. 2021/4663

Anforderungen an den Nachweis eines nächtlichen Zusammenstoßes eines Pkw mit einem Tier

Teilkasko: Kein Nachweis eines nächtlichen Zusammenstoßes mit einem Tier auf der Autobahn bei widersprüchlichen Angaben des Versicherungsnehmers (Fahrers) und Beifahrerin und Zweifeln an der Kompatibilität des Schadens mit Aufprall eines Tieres.

Der Senat hat nunmehr über die Berufung des Klägers gegen das Urteil der Zivilkammer 45 des Landgerichts Berlin vom 16. April 2019 beraten und beabsichtigt im Ergebnis, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

Normenkette:

VVG § 1 Abs. 1; AKB A.2.2.4; ZPO § 286; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe:

I.

Die Berufung des Klägers ist zwar zulässig, sie hat aber in der Sache keinen Erfolg.

Die Berufung kann gemäß § 513 Abs. 1 ZPO nur darauf gestützt werden, dass die angefochtene Entscheidung auf einer Rechtsverletzung beruht oder gemäß § 529 ZPO zu berücksichtigende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen.

Beide Voraussetzungen liegen offensichtlich nicht vor.