OLG Nürnberg - Urteil vom 22.05.2023
5 U 2251/21
Normen:
BGB § 630h Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 17.06.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 7315/19

Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei 4%iger Eintrittshäufigkeit einer Komplikation

OLG Nürnberg, Urteil vom 22.05.2023 - Aktenzeichen 5 U 2251/21

DRsp Nr. 2023/10236

Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei 4%iger Eintrittshäufigkeit einer Komplikation

Beschreibt der aufklärende Arzt dem Patienten die Wahrscheinlichkeit, dass eine Komplikation eintritt, als "sehr sehr gering", stellt er das mit der Behandlung insoweit verbundene Risiko unzutreffend dar, wenn die statistische Eintrittshäufigkeit der Komplikation bis zu 4 % beträgt.

Tenor

I.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.06.2021, Az. 4 O 7315/19, wird zurückgewiesen.

II.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Dieses Urteil sowie das vorbezeichnete Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Beschluss

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 60.000,- € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 630h Abs. 2 S. 1;

Gründe

A.

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen des Einsatzes einer Hüft-Total-Endoprothese (nachfolgend HTEP) im Jahr 2016 auf immateriellen und materiellen Schadensersatz in Anspruch.

1. 2. 3.