Die gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20. Januar 2022 gerichtete Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahren fallen dem Kläger zur Last.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Der Kläger wendet sich mit der Berufung gegen die Abweisung seiner Klage, mit der er die Zahlung von Schmerzensgeld und die Feststellung der Pflicht der Beklagten zum Ersatz materieller Schäden wegen einer ärztlichen Heilbehandlung geltend gemacht hat.
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