Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17. Februar 2021 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum abgeändert.
Die Beklagten werden gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000,00 € zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Mai 2018.
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