OLG Köln - Urteil vom 07.07.2020
9 U 227/19
Normen:
MB/KK § 8b; VAG § 155; VVG § 203 Abs. 5; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 11.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 60/19

Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung

OLG Köln, Urteil vom 07.07.2020 - Aktenzeichen 9 U 227/19

DRsp Nr. 2020/12930

Anforderungen an die Begründung einer Beitragsanpassung in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung

1. Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe für die Neufestsetzung der Beiträge in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung erfordert gem. § 203 Abs. 5 VVG die Angabe der Rechnungsgrundlage, deren nicht nur vorübergehende Veränderung die Neufestsetzung veranlasst hat. Eine Mitteilung, in welcher Höhe sich diese Rechnungsgrundlage verändert hat, ist hingegen nicht erforderlich. 2. Den Anforderungen an die Mitteilung der Rechnungsgrundlage ist genügt, wenn der Versicherer in einer dem Beitragserhöhungsschreiben beigefügten Information darauf hinweist, dass steigende Kosten im Gesundheitswesen und der medizinische Fortschritt Grund für eine Veränderung bei den Versicherungsleistungen sind. Das gilt jedenfalls dann, wenn die jährliche Durchführung der Beitragsüberprüfung nicht nur in allgemein gehaltener Form beschrieben, sondern auch das Ergebnis der aktuellen Überprüfung mitgeteilt wird.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 11.09.2019 verkündete Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 23 O 60/19 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. 2. 3. a) b) 4.