Die Berufung des Klägers gegen das am 12. August 2015 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Von der Darstellung der tatsächlichen Feststellungen wird gemäß §
II.
Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg.
A. Hauptantrag
1.
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