Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Freienwalde vom 16. Oktober 2020 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Bad Freienwalde zurückverwiesen.
I.
Mit Bescheid vom 5. Mai 2020 hat die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h ein Bußgeld in Höhe von 195,- EUR festgesetzt sowie ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat angeordnet.
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