Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Görlitz - Außenkammer Bautzen - vom 28. März 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben,
a)soweit der Angeklagte im Fall II. 2 der Urteilsgründe verurteilt worden ist,
b)in den Aussprüchen über
aa)die Gesamtstrafe,
bb)die Maßregel.
2. 3.
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