1.) Der Beschluss des Amtsgerichts Bocholt vom 17. Oktober 2008 wird aufgehoben.
2.) Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bocholt zurückverwiesen.
I. Das Amtsgericht hat mit Urteil vom 24. Juli 2008 den Einspruch des Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid des Kreises Borken vom 6. Februar 2008, durch den wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 49 km/h eine Geldbuße von 150,- Euro und ein einmonatiges Fahrverbot festgesetzt worden war, verworfen und zur Begründung Folgendes ausgeführt:
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