Auf die Berufung der Klägerin Ziffer 1 wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 06.07.2018, Az.
abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin Ziffer 1 einen Betrag von 971,84 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2016 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage der Klägerin Ziffer 1 abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung der Klägerin Ziffer 1 und die Berufung des Klägers Ziffer 2 werden
zurückgewiesen
III. IV. V. VI.
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