Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Bremen, 6. Zivilkammer, vom 16.07.2020 wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufung wird auf 2.428,02 € festgesetzt.
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