BGH - Urteil vom 22.11.1966
VI ZR 58/56
Normen:
BGB §§ 828, 276 ;
Fundstellen:
VersR 1967, 158

Anforderungen an fahrlässiges Handeln eines Jugendlichen

BGH, Urteil vom 22.11.1966 - Aktenzeichen VI ZR 58/56

DRsp Nr. 1994/6027

Anforderungen an fahrlässiges Handeln eines Jugendlichen

Fahrlässiges Handeln eines Jugendlichen kann nur bejaht werden, wenn ein Angehöriger seiner Altersstufe bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte vorhersehen müssen, daß seine Handlung zur Verletzung eines anderen führen könne.

Normenkette:

BGB §§ 828, 276 ;
Fundstellen
VersR 1967, 158