Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen Deckungsschutz
BGH, Urteil vom 03.10.1979 - Aktenzeichen IV ZR 45/78
DRsp Nr. 1994/5202
Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen Deckungsschutz
Ein Versicherungsnehmer kann nicht auf Feststellung, daß gewisse, vom Versicherer vorgebrachte Deckungsverweigerungsgründe ungerechtfertigt seien, sondern nur auf Feststellung der Pflicht zur Gewährung von Versicherungsschutz klagen.