Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juni 2018 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 15 000 € festgesetzt.
I
Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h und gegen zwei Erweiterungen einer Tempo 30-Zone im Stadtgebiet der Beklagten.
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