Anpassung eines Vergleichs wegen steigender Lebenshaltungskosten
BGH, Urteil vom 04.10.1968 - Aktenzeichen VI ZR 46/86
DRsp Nr. 1994/5906
Anpassung eines Vergleichs wegen steigender Lebenshaltungskosten
Auch wenn eine Steigerung der Lebenshaltungskosten sich - gesehen auf die jährliche Erhöhung - im Rahmen der Erfahrungswerte bei Abschluß des Vergleichs gehalten hat, kann eine Anpassung des Vergleichs nach §§157, 242 BGB in Betracht kommen, wenn der Geldwertschwund insgesamt ein solches Ausmaß erreicht hat, daß der Vergleich den Versorgungszweck nicht mehr erfüllt.