Autor: Stephan Schröder |
Erhält der Anspruchsberechtigte von dritter Seite Leistungen, so geht der Anspruch auf den Leistungsträger über, §
Ein Anspruch auf Sterbegeld i.H.v. 525 Euro bestand bis Ende 2003, wenn der Verstorbene am 01.01.1989 in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war. Dieses wurde an den Hinterbliebenen ausgezahlt, der die Bestattungskosten übernommen hat. Im Zuge der Gesundheitsreform wurden diese Kosten ersatzlos gestrichen mit Wirkung ab 01.01.2004. Ist Sterbegeld noch ausgezahlt worden, ist der gesetzliche Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X zu beachten (BGH, VersR 1986, |
Nach § 18 BeamtVG haben die Angehörigen eines verstorbenen Beamten einen Anspruch auf Sterbegeld, für das gem. § |
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|