Anscheinsbeweis bei Unfall mit unbeleuchtetem Fahrzeug
BGH, Urteil vom 13.01.1959 - Aktenzeichen VI ZR 12/56
DRsp Nr. 1994/6476
Anscheinsbeweis bei Unfall mit unbeleuchtetem Fahrzeug
1. Bei einem Zusammenstoß mit einem unbeleuchteten Fahrzeug spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß der Schaden durch die Unterlassung der gebotenen Fahrzeugbeleuchtung jedenfalls mitverursacht worden ist. 2. Dieser Beweis kann nicht schon durch den Hinweis auf die - mitursächliche - Unachtsamkeit des Geschädigten entkräftet werden, weil eine solche gerade jene typische Gefahrensituation darstellt, deren schädigende Auswirkung die vom Gesetz verlangte Schutzmaßnahme vermeiden soll.