Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen Unfall
BGH, Urteil vom 24.01.1956 - Aktenzeichen VI ZR 123/55
DRsp Nr. 1994/6571
Anscheinsbeweis für Mitursächlichkeit der Trunkenheit eines Fußgängers für einen Unfall
Stößt einem Fußgänger, der sich mit einem Blutalkoholgehalt von 2,32 o/oo in den Verkehr begibt, bei der Verkehrslage und unter Umständen, die ein nüchterner Fußgänger hätte meistern können, ein Unfall zu, so ist nach den Regeln über den Beweis des ersten Anscheins anzunehmen, daß die Trunkenheit des Fußgängers mitursächlich für den Unfall war.