Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15. Juni 2016 wird zurückgewiesen.
II.Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
|
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|