BGH, Urteil vom 16.10.1973 - Aktenzeichen VI ZR 96/72
DRsp Nr. 1994/1462
Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls
»Dem Eigentümer eines beschädigten Kraftfahrzeugs steht der Nutzungsausfallanspruch auch dann zu, wenn der Wagen ohne den Unfall zwar mangels Fahrerlaubnis nicht von ihm, aber von Familienangehörigen oder anderen Personen benutzt worden wäre.«