Hinweis:
Die Möglichkeit Mnebeneinander bestehender Ansprüche der Eltern und des Sohnes, nämlich bei einem Nebeneinander von Mitarbeit und Erwerbstätigkeit, erörtert OLG Saarbrücken unter ES Kfz-Schaden M-3/14.
Zur Abgrenzung zwischen Elternansprüchen aus § 845 und eigenem Anspruch des verletzten Kindes aus §§ , vgl. etwa auch OLG Frankfurt/M. (Urteil 8 U 217/80 24.11.1981, in VersR 1982, ).
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