LG Osnabrück, vom 28.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 591/06
AG Osnabrück, vom 26.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 66 C 98/06
Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach Rücktritt vom Kaufvertrag; Vermögensschaden wegen Nutzungsausfall nach Rückgabe der mangelhaften Sache
BGH, Urteil vom 28.11.2007 - Aktenzeichen VIII ZR 16/07
DRsp Nr. 2008/2886
Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung nach Rücktritt vom Kaufvertrag; Vermögensschaden wegen Nutzungsausfall nach Rückgabe der mangelhaften Sache
»a) Durch den Rücktritt vom Kaufvertrag wird ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung auch insoweit nicht ausgeschlossen, als es um den Ersatz eines Nutzungsausfallschadens geht, der dadurch entstanden ist, dass dem Käufer infolge des Mangels der Kaufsache deren Nutzung entgeht; dies gilt auch für einen infolge der Rückgabe der mangelhaften Sache entstandenen Nutzungsausfall.b) Bei der Feststellung, ob dem Käufer durch die (aufgrund des Rücktritts erfolgte) Rückgabe der mangelhaften Sache ein Vermögensschaden wegen Nutzungsausfalls entstanden ist, sind die vermögensmäßigen Folgen des Rücktritts nach den allgemeinen Regeln zu berücksichtigen.«