Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Revision des Beklagten gegen das Grundurteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 3. Februar 2021 durch Beschluss gemäß § 552a ZPO auf seine Kosten zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf bis 125.000 € festgesetzt.
A.
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