Die Kl. ist als offene Handelsgesellschaft Trägerin eigener Rechte und Pflichten (§
Ist aber eine OHG Eigentümerin und Halterin eines Pkw, dann ist der Ausfall der Möglichkeit, diesen Wagen zu nutzen, wegen der Beschränkung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit wie bei einer Einzelperson ein wirtschaftlicher und nicht, wie der Bekl. meint, ein nicht-vermögensrechtlicher Schaden.
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