Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig vom 21. Dezember 2010 aufgehoben und die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 4. August 2010 zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Kraftfahrzeugvollversicherung wegen Beschädigung seines versicherten Kraftfahrzeugs in Anspruch.
In den Versicherungsvertrag sind die Allgemeinen Bedingung en für die Kraftfahrtversicherung (Stand: 1. Mai 2005, im Folgenden:
"Die Vollversicherung umfasst darüber hinaus
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