Anspruch wegen entgangener Dienste der in der Landwirtschaft tätigen Mutter
BGH, Urteil vom 20.11.1984 - Aktenzeichen VI ZR 48/84
DRsp Nr. 1994/4472
Anspruch wegen entgangener Dienste der in der Landwirtschaft tätigen Mutter
Der Tochter einer bei einem Unfall getöteten Frau, die mit ihrem Ehemann den landwirtschaftlichen Betrieb ihrer Mutter führt, steht gegen den Unfallschädiger und dessen Haftpflichtversicherer kein Schadenersatzanspruch wegen der entgangenen Mitarbeit der Mutter im Haushalt und in der Landwirtschaft zu.