1. Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 25. April 2023 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
2. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von drei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.
3. Auf den Verlust der Möglichkeit einer kostenmindernden Rücknahme bei einer förmlichen Entscheidung gemäß Nr. 1222 KV GKG wird vorsorglich hingewiesen.
I.
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