Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 13.12.2016, Az. Ri
Die Beklagten haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Heilbronn ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 20.773,14 EUR
A.
I.
Die Klägerin macht gegen die Beklagten im Wege der Leistungs- und Feststellungsklage Ansprüche auf Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens im Zusammenhang mit zwei Mammographie-Screenings geltend.
1.
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