OLG Düsseldorf - Urteil vom 31.01.2020
4 U 60/19
Normen:
VVG § 203 Abs. 4; VVG § 164;
Fundstellen:
r+s 2020, 464
Vorinstanzen:
LG Mönchengladbach, vom 28.03.2019

Ansprüche aus einer KrankentagegeldversicherungHerabsetzung von KrankentagegeldEinkommensminderung wegen ArbeitslosigkeitNotwendigkeit einer Klauselersetzung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 31.01.2020 - Aktenzeichen 4 U 60/19

DRsp Nr. 2020/9230

Ansprüche aus einer Krankentagegeldversicherung Herabsetzung von Krankentagegeld Einkommensminderung wegen Arbeitslosigkeit Notwendigkeit einer Klauselersetzung

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Zivilkammer des LG Mönchengladbach vom 28.03.2019 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Das Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 203 Abs. 4; VVG § 164;

Gründe

A.

1. 2. 3. 4.