Am 4. Januar 1984 wurde die am 24. März 1939 geborene Lehrerin I., Beamtin des klagenden Landes Bayern, bei einem Verkehrsunfall getötet. Die Beklagte muß als Haftpflichtversicherer für die Folgen dieses Unfalls aufkommen.
Frau I. hinterließ die Kinder Barbara, geboren am 2. Oktober 1963, und Andreas, geboren am 5. August 1965, sowie ihren Ehemann, der gleichfalls Beamter des Klägers war und es heute noch ist. Sie trug mit ihrem Einkommen zu 39,983% zum Familien(bar)unterhalt bei.
Testen Sie "Verkehrssachen Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|