KG - Beschluss vom 18.02.2021
6 W 1065/20
Normen:
AVB-RA § 20 Abs. 1; VVG §§ 101 f.; VVG § 106;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 20.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 156/20

Ansprüche gegen eine HaftpflichtversicherungFahrlässige Verfügung über Beträge in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

KG, Beschluss vom 18.02.2021 - Aktenzeichen 6 W 1065/20

DRsp Nr. 2021/18356

Ansprüche gegen eine Haftpflichtversicherung Fahrlässige Verfügung über Beträge in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Tätigkeit als Rechtsanwalt

1. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des RAes aus der gegenüber seinem Auftraggeber freiberuflich ausgeübten Tätigkeit als RA. Davon ist allein die von unabhängiger Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten geprägte klassische Tätigkeit des RAes umfasst. 2. Wird nach den AVB (hier: § 20 Abs. 1 AVB- RA) Versicherungsschutz auch für den Fall gewährt, dass der VN wegen einer fahrlässigen Verfügung über Beträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit einer RA-Tätigkeit auf ein Anderkonto eingezahlt sind, von dem Berechtigten in Anspruch genommen wird, umfasst dies nicht die Führung des Zahlungsverkehrs für einen Mandanten, dessen Konto gepfändet wurde, auf dem eigenen Geschäftskonto des RAes oder einem dafür eingerichteten Anderkonto; denn es handelt sich um eine reine Geschäftsbesorgung im kaufmännischen Bereich, wenn der RA im Wege der "Treuhandverwaltung" einen Mandanten "rein buchhalterisch betreut".