VGH Bayern - Beschluss vom 16.05.2023
8 CS 22.2615
Normen:
BayStrWG Art. 18; StVO § 32 Abs. 1; BayVwVfG Art. 22 S. 1; BayVwVfG Art. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG München, vom 20.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen M 28 S 22.3648

Antragserfordernis auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für Heizstrahler auf Freischankflächen; Ermessen der zuständigen Behörde

VGH Bayern, Beschluss vom 16.05.2023 - Aktenzeichen 8 CS 22.2615

DRsp Nr. 2023/7343

Antragserfordernis auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis für Heizstrahler auf Freischankflächen; Ermessen der zuständigen Behörde

Die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach Art. 18 BayStrWG setzt einen entsprechenden Antrag voraus.

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

III.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BayStrWG Art. 18; StVO § 32 Abs. 1; BayVwVfG Art. 22 S. 1; BayVwVfG Art. 2 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im einstweiligen Rechtsschutz über die Benutzung von Heizstrahlern auf den von der Antragsgegnerin genehmigten Freischankflächen vor dem Lokal "Café an der Uni" des Antragstellers.