Anwendung der Grundsätze zur gefahrgeneigten Arbeit zu Lasten außerhalb des Arbeitsverhältnisses stehender Dritter
BGH, Urteil vom 19.09.1989 - Aktenzeichen IV ZR 349/88
DRsp Nr. 1994/4113
Anwendung der Grundsätze zur gefahrgeneigten Arbeit zu Lasten außerhalb des Arbeitsverhältnisses stehender Dritter
Zu Lasten außerhalb des Arbeitsverhältnisses stehender Dritter ist für eine Beschränkung der Haftung des Arbeitnehmers nach Maßgabe der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur gefahrgeneigten Arbeit kaum Raum.