Arbeitskreis III - Fahreignungsgutachten und ihre Überprüfung durch die Fahrerlaubnisbehörde

Autor: Stephan Schröder

Fahreignungsgutachten dienen der Vorbereitung und Unterstützung der behördlichen Entscheidungsfindung, ersetzen diese aber nicht. Bestehen Zweifel an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs, entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über die (Nicht-)Erteilung bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis regelmäßig auf der Grundlage ärztlicher oder medizinisch-psychologischer Gutachten. In der Fahrerlaubnisverordnung finden sich dazu Vorgaben, deren Einhaltung eine hohe Qualität der Begutachtung gewährleisten soll. Dazu zählen u.a. die erforderlichen Qualifikationen der Gutachter als auch der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit des Gutachtens. In der Praxis zeigen sich jedoch Unsicherheiten in der Umsetzung dieser Bestimmungen, insbesondere bei der inhaltlichen Auslegung der Begrifflichkeit der Nachvollziehbarkeit. Darunter finden sich Aspekte wie:

Besteht eine generelle Pflicht der Fahrerlaubnisbehörde zur Prüfung der Gutachten?

Falls ja, ist sie auf formale Gesichtspunkte beschränkt oder im Sinne einer inhaltlichen Überprüfung vorzunehmen?

Was macht ein Gutachten (auch für Fachfremde) nachvollziehbar?

Lassen sich trotz der Einzelfallbegutachtung allgemeingültige Prüfungskriterien für die Fahrerlaubnisbehörde aufstellen?

Im Fall von Beanstandungen - was ist der nächste Schritt?