Arglistiges Verschweigen von Rostschäden durch einen Gebrauchtwagenhändler
BGH, Urteil vom 14.03.1979 - Aktenzeichen VIII ZR 129/78
DRsp Nr. 1994/5241
Arglistiges Verschweigen von Rostschäden durch einen Gebrauchtwagenhändler
Der Gebrauchtwagenhändler, der auf Grund fachlicher Erfahrung mit der Möglichkeit starker Durchrostung eines zum Kauf angebotenen Fahrzeugs rechnet, handelt arglistig, wenn er den Käufer - bei unterlassener Untersuchung des Wagens - nicht unmißverständlich auf diese Möglichkeit hinweist.