Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. April 2011 aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt die Beklagte aus einer Kfz-Kaskoversicherung auf Versicherungsleistungen für einen Fahrzeugschaden an seinem geleasten PKW infolge eines Unfalls vom 11. Juli 2008 in Anspruch.
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