OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 28.08.2023
16 U 54/23
Normen:
§ 651i BGB;
Fundstellen:
MDR 2023, 1441
NJW-RR 2023, 1476
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 15.03.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 102/22

Aufklärungspflichten eines Reiseveranstalters über witterungsbedingte Sichtbeeinträchtigungen am Urlaubsort

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 28.08.2023 - Aktenzeichen 16 U 54/23

DRsp Nr. 2023/12135

Aufklärungspflichten eines Reiseveranstalters über witterungsbedingte Sichtbeeinträchtigungen am Urlaubsort

Ein Reiseveranstalter ist nicht verpflichtet, einen Reisenden über typische Witterungsbedingungen am Urlaubsort wie etwa während der Regenzeit häufig auftretenden Nebel in Südamerika aufzuklären.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.3.2023 - Az. 2-24 O 102/22 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

§ 651i BGB;

Gründe

I.

Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß §§ 550 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 15.3.2023 ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen. Die Berufung hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.

Der Senat verweist zunächst auf den Inhalt seines Hinweisbeschlusses vom 13.6.2023. Die dagegen von der Klägerin mit Schriftsatz vom 20.7.2023 erhobenen Einwände geben zu einer abweichenden Beurteilung keine Veranlassung.