Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2.Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3.Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 19.12.2023 wird aufgehoben.
4.Der Streitwert für das Verfahren soll auf 18.750,- EUR festgesetzt werden.
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