OLG Dresden - Beschluss vom 14.12.2023
4 U 1170/23
Normen:
BGB § 630a;
Vorinstanzen:
LG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 2609/20

Aufklärungsversäumnisse und Behandlungsfehlervorwürfe im Zusammenhang mit der Vornahme einer Operation eines Hallux valgus; Aufklärung über Alternativmethoden

OLG Dresden, Beschluss vom 14.12.2023 - Aktenzeichen 4 U 1170/23

DRsp Nr. 2024/1821

Aufklärungsversäumnisse und Behandlungsfehlervorwürfe im Zusammenhang mit der Vornahme einer Operation eines Hallux valgus; Aufklärung über Alternativmethoden

1. Für die Operation eines "Hallux valgus" bestehen mehrere, im Wesentlichen gleichwertige Operationsverfahren, einen "Goldstandard" gibt es nicht. Entscheidet sich ein Arzt für eines dieser Verfahren, muss er daher den Patienten nicht über Alternativverfahren aufklären. 2. Der pauschale Vorwurf, eine bei einer solchen Operation eingesetzte Platte habe nicht den hygienischen Standards entsprochen, löst keine gesteigerte Darlegungslast der Behandlungsseite aus.

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2.

Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 19.12.2023 wird aufgehoben.

4.

Der Streitwert für das Verfahren soll auf 18.750,- EUR festgesetzt werden.

Normenkette:

BGB § 630a;

Gründe