Aufwendungen, die der Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers in seiner Eigenschaft als Versicherer gemacht hat, als Eigenschaden
BGH, Urteil vom 17.09.1962 - Aktenzeichen III ZR 212/61
DRsp Nr. 1994/6272
Aufwendungen, die der Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers in seiner Eigenschaft als Versicherer gemacht hat, als Eigenschaden
Aufwendungen, die der Haftpflichtversicherer eines Unfallschädigers in seiner Eigenschaft als Versicherer gemacht hat, um die Höhe der dem Versicherungsnehmer zu erstattenden Reparaturkosten festzustellen (hier: Sachverständigenkosten),stellen einen Eigenschaden des Versicherers dar, der durch die Prämienzahlungen abgegolten wird. Derartige Kosten können demgemäß nicht gegen den Schädiger geltend gemacht werden.