Auf die Revision des Klägers wird das Teilurteil des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Dezember 2014 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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