LG München I, vom 16.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 33 O 4026/18
OLG München, vom 09.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 U 5180/19
Auslegung des für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgeblichen Begriffs der allgemein anerkannten fachlichen Standards in Form eines digitalen Arztbesuchs; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs
BGH, Urteil vom 09.12.2021 - Aktenzeichen I ZR 146/20
DRsp Nr. 2022/2891
Auslegung des für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgeblichen Begriffs der "allgemein anerkannten fachlichen Standards" in Form eines digitalen Arztbesuchs; Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs
a) Der für die Zulässigkeit der Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung maßgebliche Begriff der "allgemein anerkannten fachlichen Standards" im Sinne von § 9 Satz 2 HWG ist unter Rückgriff auf den entsprechenden Begriff in § 630a Abs. 2BGB und die dazu mit Blick auf die vom Arzt zu erfüllenden Pflichten aus einem medizinischen Behandlungsvertrag entwickelten Grundsätze auszulegen.
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