Am 19. April 1969 erlitt Erwin M. als Insasse im Pkw des Erstbeklagten bei einem Zusammenstoß mit einem von Kurt Sch. gesteuerten Pkw u.a. eine Hüftgelenk-Luxation und einen Pfannenbruch. Wegen der Verletzungen mußte er vom 19. April bis 31. Mai 1969, vom 28. Februar bis 3. März 1978 und vom 16. Mai bis 15. Juni 1978 stationär behandelt werden.
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