Ausschluß des Rückgriffs des Kfz-Haftpflichtversicherers
BGH, Urteil vom 08.12.1971 - Aktenzeichen IV ZR 102/70
DRsp Nr. 1994/5720
Ausschluß des Rückgriffs des Kfz-Haftpflichtversicherers
Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann die Rechte aus einem Forderungsübergang nach § 67VVG nicht ausüben, wenn der Dritte im Umfang seiner Inanspruchnahme einen Rückgriffsanspruch gegen einen Mitversicherten - hier gegen den berechtigten Fahrer - hat, für den der Versicherer einstehen muß.