LAG Köln - Urteil vom 19.06.2020
4 Sa 655/19
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. Abs. 2; StGB § 142; ZPO § 286 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2021, 3
Vorinstanzen:
ArbG Aachen, vom 08.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 3137/18

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Fahrers eines Müllfahrzeugs wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach Überfahren einer Verkehrsinsel

LAG Köln, Urteil vom 19.06.2020 - Aktenzeichen 4 Sa 655/19

DRsp Nr. 2020/12614

Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Fahrers eines Müllfahrzeugs wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach Überfahren einer Verkehrsinsel

Einzelfall einer fristgerechten Kündigung aus wichtigem Grund, weil der gekündigte Arbeitnehmer als Fahrer eines Müllfahrzeugs nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme mit diesem rückwärts gefahren ist und dabei eine Verkehrsinsel "plattgemacht" bzw. zerstört hat und sich dann vom Unfallort entfernt hat, wofür er zugleich rechtskräftig nach § 142 StGB verurteilt wurde.

Tenor

1.)

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2019 (3 Ca 3137/18) wird als unzulässig verworfen, soweit es die Abweisung des Klageantrages zu Ziff. 2 (allgemeiner Feststellungsantrag) betrifft.

2.)

Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2019 (3 Ca 3137/18) zurückgewiesen.

3.)

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

4.)

Die Revision wird nicht zugelassen. *) Berichtigungsbeschluss vom 14.07.2020

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1; BGB § 626 Abs. Abs. 2; StGB § 142; ZPO § 286 Abs. 1;

Tatbestand

1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. 2. 3. 4. 5.