Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2019 (
Im Übrigen wird die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 08.10.2019 (
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
4.)Die Revision wird nicht zugelassen. *) Berichtigungsbeschluss vom 14.07.2020
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