So zu 1. auch LAG Frankfurt/M. v. 04.01.1956, VersR 1956, 327 mit der Maßgabe, daß der Halter sich über- wiegendes Verschulden entgegenhalten lassen muß, wenn die Übermüdung auf übermäßige Beanspruchung des Fahrers zurückzuführen ist.
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